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Mittwoch, 6. Mai 2015

Licht in der Nacht: Verschwendung? Verschmutzung? Sicherheit?

Licht in der Nacht ist ein heikles und umstrittenes Thema. Seit Ende 2013 ist die Lage zumindest rechtlich gesehen etwas klarer. Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid nämlich festgehalten, dass im Zeitalter von Bewegungsmeldern und Minuterien Aussenbeleuchtungen auf Privatgrund nach 22 Uhr abgelöscht werden müssen.

Die Neue Zürcher Zeitung hat in einem beleuchtenden Artikel den Unterschied zwischen Bagatellfällen und den nicht mehr zu allen Nachtzeiten gestatteten Aussenbeleuchtungen erläutert. Uns interessiert dies weniger wegen dem Nachbarschaftsstreit, als vielmehr wegen dem reduzierten Stromverbrauch.

Übrigens: Was in der NZZ als Bagatellfall abgetan wird, ein Strassenbeleuchtung, die ins Schlafzimmer leuchtet, kann in Männedorf einfacher auf informellem Weg gelöst werden: Sprechen Sie mit dem EW. "Ihre" Lampe wäre nicht die erste im Dorf, die auf der strassenabgewandten Seite abgedeckt wäre.

Mittwoch, 15. April 2015

Wählen Sie die richtigen Solarzellen

Kristalline Solarzellen sind langlebig
und über Jahrzehnte haltbar, praktisch fürs eigene Haus
Die Auswahl der passenden Technologie: kristalline Module, Dünnschicht, Silizium oder doch ein anderes Material ist schwierig. Eine seriöse Fachberatung drängt sich auf. Damit Sie auch verstehen, was der berater Ihnen erzählt, hier die wichtigsten Fakten.

Kristalline Solarzellen für kleine Anlagen
Kristalline Solarzellen gibt es bereits seit über 50 Jahren. Die Langzeiterfahrungen in dieser Technologie haben gezeigt, dass die Module sehr langlebig und über Jahrzehnte haltbar sind.

Kristalline Solarzellen eignen sich ideal für kleinere Anlagen, wie sie typischerweise auf Einfamilienhäusern vorzufinden sind. Um eine Nennleistung von einem Kilowatt (kW) zu erreichen, braucht man eine Dachfläche von etwa acht bis neun Quadratmetern.

Eine typische Solaranlage mit 4–6 kW passt auf die meisten Dächer und ist ausreichend, um den gesamten Strombedarf eines Vier-Personen-Haushalts über das Jahr hinweg zu erzeugen. Dünnschicht für den flexiblen Einsatz

Dünnschicht für den flexiblen Einsatz
Ein Vorteil der Dünnschichtmodule sind die flexiblen Einsatzmöglichkeiten. Da der spezifische Flächenpreis pro Quadratmeter wesentlich günstiger ist, sind die Dünnschichtmodule besonders für grosse Flächen und Fassaden geeignet. Sie können in Grösse und Design auf individuelle Kundenwünsche zugeschnitten werden und finden insbesondere in Fenster-, Dach- und Fassadenverglasungen Verwendung.

Typische Beispiele sind Dächer, die zum Teil verschattet bzw. nicht optimal nach Süden ausgerichtet sind, oder wenn die Module in einem ungünstigen Neigungswinkel angebracht werden sollen.

Denn Dünnschichtmodule haben ein besseres sogenanntes Schwachlichtverhalten als kristalline Solarmodule und eignen sich sehr gut bei indirekten oder diffusen Lichtverhältnissen. Wegen ihrer grossen Flexibilität bezüglich Form und Design sind Dünnschichtmodule ausserdem hervorragend für die Gebäudeintegration geeignet - zum Beispiel als Sonnenblenden.

Sie bieten Architekten interessante Gestaltungsmöglichkeiten in Verbindung mit umweltfreundlicher Stromerzeugung. Jedoch benötigt man für die gleiche Energieausbeute bei Dünnschichtmodulen eine entsprechend grössere Fläche. Damit verbunden steigen die Systemkosten an, also Montage und Anschluss. Dünnschichtmodule rentieren sich also besser auf grossen Dachflächen.
Quelle: Winterhalder Fenner AG

Mittwoch, 7. Mai 2014

Einfach ein schönes Haus – oder wie sich die Energiewende verstecken kann

Ein Vorbild für verdichtetes
und ökologisches Bauen
Dieses moderne und gefällige Dreifamilienhaus steht in Höngg. Es zeigt exemplarisch, wie hohe Energieeffizienz und prägnante Architektur zusammenpassen und was sie bewirken können. Die drei zweigeschossigen Wohnungen wurden raffiniert ineinander geschoben, sodass der Volumenanspruch minimal ist. Doch schauen wird die energetische Seite an:

Zuerst die Sonne. Das Sonnenlicht wird gleich dreimal (!) genutzt. Da gibt es eine hohe passive Nutzung (Lichteinfall, Wärme durch die Fenster). Zweitens sind 25.2 m2 Vakuumröhrenkollektoren für die Heizung (elegant integriert in die Balkonbrüstung; die Lamellen links). Sie haben eine Leistung von 8700 kWh. Und zu guter Letzt ist das Flachdach mit Photovoltaikpanelen gedeckt. Die 17.8 kWp-Anlage liefert 15 000 kWh Strom pro Jahr.

Die integral in die Brüstung
integrierten Wärmekollektoren.
Wo früher ein Zweifamilienhaus aus den 1940er-Jahren stand, baute Familie Ponti ein ansprechendes Minergie-P-ECO-Dreifamilienhaus, dass 77% des gesamten Energieverbrauchs selber deckt. Neben der 40cm-Isolation und der optimalen Ausrichtung hilft auch mit, dass Lift und Treppenhaus ausserhalb der beheizten Zone sind und so Energieverluste reduziert werden.

Das haus am Hönggerberg zeigt, wie selbstverständlich die solare Energienutzung zum Gebäude gehören kann und wie ansprechend und beispielhaft Solararchitektur ist, die ökologisches und verdichtetes Bauen problemlos ermöglicht. Deshalb wurde das Haus mit dem Schweizer Solarpreis 2012 ausgezeichnet.

Donnerstag, 7. November 2013

LED-Lampen rechnen sich schon nach wenigen Monaten

Für den Wohnbereich gibt es LED
auch in angenehmem warmweiss.
Kürzlich haben wir an einer Vorstandsitzung über LED-Lampen diskutiert. Das hat sehr viel mit Energie vom Dach zu tun: Wenn ich für meine Beleuchtung nur noch 20% brauche, kann dieser auch viel einfacher und kostengünstiger auf dem (eigenen) Dach produziert werden.

Wie so oft bei einer neuen Technologie (Lichterzeugende Dioden gibt es immerhin schon seit 51 Jahren), ist die Unsicherheit gross: Was ist Sache? Was sind Gerüchte? Was ist heute überholt? Wir haben einige Fakten von Lichtexperte Martin Aregger zusammengestellt:
  • LED oder Stromsparlampe: Im Gegensatz zur Stromsparlampe hat man bei der LED nach dem Einschalten sofort die volle Lichtstärke zur Verfügung LED-Lampen enthalten zudem kein Quecksilber und LED-Licht keine UV-Strahlung. 
  • Einsatzbereich: LED eignen sich sowohl für die Anwendung im Innen- wie auch im Aussenbereich. im Innenbereich sind LED-Leuchten speziell über dem Esstisch, als Unterbauleuchte in der Küche, als Arbeitsleuchte auf dem Schreibtisch und insgesamt als Spotleuchte für die Grundbeleuchtung zu empfehlen. 
  • Lichtstärke: Die Lichtstärke von LED-Lampen entspricht nicht jener von anderen Lichtquellen. Auf den Verpackungen sind die Vergleichswerte deklariert (Beispiel: 7.5 Watt LED ≙ 40 Watt Halogenlampe).
  • Preis: LED-Lampen sind in der Anschaffung teurer als herkömmliche Halogenlampen. Die Preise sind in den vergangenen Jahren jedoch stark gesunken. Im Betrieb rechnet sich die LED-Lampe schon nach wenigen Monaten, da der Stromverbrauch 80 Prozent niedriger und die Lebensdauer 10- bis 20-mal höher ist. 
  • Farbwärme: Leuchtdioden gibt es kaltweiss, warmweiss, rot, grün, blau, gelb und farbwechselnd. Vor allem warmweiss war lange ersehnt worden für den Wohnbereich.
  • Farbwiedergabe:Weil LED keine infrarot- oder ultraviolette Strahlung abgeben werden Verfärbungen oder Verformungen der angestrahlten Objekte im Gegensatz zu Halogenstrahlern reduziert - ein Vorteil, den Sie beim Beleuchten Ihrer Bilder oder Textilien schätzen werden.
  • Dimmen: LED-Lampen sind heute auch als dimmbare Versionen erhältlich. 
Es zeigt sich, dass Leuchtdioden ein valabler und ökonomischer Ersatz für alte Glühbirnen und für Halogenstrahler sind. Nur bei der Lichtstärke sind wir noch verwirrt und orientieren uns weiterhin an den Stromverbrauchsangabe in Watt der alten Glühlampe. Diese Tabelle erleichtert das Umdenken:
Vergleich Glühlampe - LED - Halogen - Sparlampe. Quelle: http://led-light-technik.de

Freitag, 22. März 2013

Undichtes Dach mit Solaranlage saniert

Dank dieser Anlage kann die Ferrowohlen AG auf
die teure Dachsanierung verzichten. (Photo: ADEV)
Das 25‘000 Quadratmeter grosse Hallendach einer Industriehalle der Ferrowohlen AG ist undicht und aufwändige Sanierungsarbeiten stunden an. Bei der Planung stellte sich Ferrowohlen die Frage, ob anstelle eines neuen Dachs nicht gleich eine Solarstromanlage gebaut werden könnte, die Dachhaut und Stromproduzent in einem ist.

Die ADEV Solarstrom AG (Liestal) hat in enger Zusammenarbeit mit der Solventure GmbH (Wettingen) und eine neue optimierte Lösung entwickelt, die beiden Anforderungen gerecht wird. Die Lösung liegt in einer wartungsfreundlichen Ost-West-Aufständerung mit kristallinen Modulen. Im Juli erhielt die ADEV die Baubewilligung für den Bau dieser mit 2.8 Megawatt grössten dachintegrierte Anlage der Schweiz.

Die ADEV wird die 25‘000 Quadratmeter grosse Anlage auf der Industriehalle der Ferrowohlen im aargauischen Wohlen bereits Ende September 2012 ans Netz anschliessen.

St. Gallen sichert sich den Strom aus Wohlen
Die grösste Herausforderung wird, die dazu nötigen Leitungen der Mittelspannung pünktlich fertigzustellen. Die Gestehungskosten belaufen sich auf unter 30 Rappen pro Kilowattstunde - der Strom wird in das Netz der industriellen Betriebe Wohlen IBW eingespiesen und zum Marktwert vergütet. Der ökologische Mehrwert wird bis zur Aufnahme in die kostendeckende Einspeisevergütung des Bundes KEV von den St. Galler Stadtwerken übernommen.

Es konnte kein Aargauer EW für eine Liefervereinbarung der jährlich 2'500'000 kWh Solarstrom gewonnen werden. Die Werke von Lenzburg und Aarau schreiben auf der Ökostrombörse nur kleine Solarstrommengen aus. Zukunftsweisender ist der Entscheid der Sankt Galler Stadtwerke, die, um ihren nachhaltigen Strommix mit Sonnenenergie anzureichern, sich den ökologischen Mehrwert vom Solarstrom aus Wohlen gesichert haben. «Bundesrätin Leuthard forderte an der Swissolar-Tagung Fakten statt theoretische Potenzialstudien. Dank der vorbildlichen Strategie von St. Galler Stadtwerken können wir diesen grossen Schritt für die Energiewende umsetzen. Solche Individuallösungen sollen jedoch nicht die Notwendigkeit einer gesamtschweizerischen Vergütungslösung relativieren! Die Bundespolitik bleibt in der Pflicht: Erst wenn die KEV via Swissgrid in grossen Schritten freigegeben wird, kann sich das Potenzial der erneuerbaren Energien entfalten.» erklärt Projektleiter Heinrich Studer.

Quelle: ADEV

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Gebäudeintegrierte Photovoltaik

Dieses Glasdach beschattet, isoliert
und produziert Strom.
Der Titel ist zugegebenermassen etwas sperrig. Es geht darum, dass solare Baumaterialien bei vielen Bauherren und selbst Fachleuten noch wenig bekannt sind. Im Okober haben an den Messen Glasstec und Solarpeq in Düsseldorf die Glasindustrie die neusten Produkte vorgestellt. Eines ist uns besonders ins Auge gesprungen: Semitransparente Verglasung mit integrierter Stromproduktion.

Solare Glasanwendungen in der Gebäudehülle erzeugen umweltfreundliche Energie und erfüllen zusätzlich weitere energetisch bedeutsame Funktionen. Dünnschichtmodule lassen sich problemlos in Funktionsgläser mit unterschiedlichen Aufbauten integrieren. Die semitransparente Dachverglasung auf dem Bild substituiert die klassische Dacheindeckung. Sie produziert ausserdem elektrischen Strom, beschattet den Raum und bietet einen zuverlässigen Wärmeschutz.

Sämtliche Bereiche der Gebäudehülle, also Fenster, Fassaden und Dächer lassen sich mit gebäudeintegrierter Photovoltaik ausführen. Die Vielfalt der möglichen Formen und Farben sowie der variable Grad der Transparenz bieten dem Architekten dabei vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Photovoltaikmodule lassen sich heute in nahezu jeden beliebigen Glasaubau integrieren und mit klasischen Glasbearbeitungstechnologien individuell veredeln. Auch wenn Dünnschichtmodule nur einem Wirkungsgrad von 6–12% (zum vergleich multikristalline Module 14–20%) haben, werden sie bei der Gebäudeintegration bevorzugt. Sie sind wesentlich kostengünstiger, flexibler in der Verarbeitung und eignen sich auch bei indirektem Licht und diffusen Lichtverhältnissen.

Samstag, 17. November 2012

Solaranlage auf Terrassenhaus bei Überbaurecht

Bundesgericht schafft Klarheit.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem einen fremden Grundstückteil überragenden Dach eines Terrassenhauses kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zulässig sein. Sofern das ursprünglich begründete Überbaurecht auf einer Dienstbarkeit beruht, aus der sich dazu nichts anderes ergibt, müssen die Eigentümer der darunter liegenden Wohnungen gewisse Veränderungen hinnehmen, die auf die Entwicklung der Technik zurückgehen.

Werden Terrassenhäuser nicht in Stockwerkeigentum aufgeteilt, sondern in eigene Grundstücke, überschneiden sich diese in der Regel. Dafür müssen die Eigentümer sich gegenseitig sogenannte Überbaurechte einräumen. Im beurteilten Fall erwähnt die massgebliche Dienstbarkeit zugunsten der obersten von drei Wohnungen ein solches Überbaurecht auch für einen Teil des Dachs. Als darauf eine Photovoltaikanlage errichtet wurde, stellte sich die Frage, ob die Eigentümer der beiden unteren Wohnungen das hinnehmen müssen.

Da sich dazu aus der Dienstbarkeit nichts ergibt, folgerte das Luzerner Obergericht, das Dach dürfe im Rahmen der geltenden öffentlichrechtlichen Bauvorschriften grundsätzlich frei gestaltet werden. Nach Auffassung des Bundesgerichts hingegen dürfte die Form des Dachs oder dessen Neigung nicht verändert werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dagegen wäre es laut einstimmig ergangenem Urteil der II. Zivilrechtlichen Abteilung zulässig, Ziegel durch Eternit zu ersetzen oder eine Isolation anzubringen. Nicht zulässig wären eigentliche Dachaufbauten wie etwa eine Wetterstation.

Daraus folgt, dass die Ersetzung der Ziegel durch Solarmodule (Indachmontage) zulässig ist. Heikel sind dagegen zusätzliche bauliche Vorrichtungen, die funktionell mit dem Dach nichts zu tun haben. Im beurteilten Fall wurde eine solche zugelassen, weil es sich um flache Solarplatten handelte, die in einem Abstand von wenigen Zentimetern von den Ziegeln angebracht waren.
Urteil 5A_245/2012 vom 13. 9. 12 – BGE-Publikation.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 1. November 2012

Mittwoch, 14. März 2012

Solarenergie auch in der Praxis fördern

Altes Haus und moderne Technologie passen
– gut kombiniert wie hier in Meilen – zusammen.
Viele Hausbesitzer sind heute bereit, zugunsten unserer Umwelt Solarenergie auf ihrem Hausdach zu nutzen, trotz Mehrkosten. Leider stossen sie damit immer noch auf zähen Widerstand von ängstlichen Baubehörden, Nachbarn, Architekten und dem Natur- und Heimatschutz. Früher bedeckte Schilf, Stroh oder Naturstein unsere abgeschrägten Hausdächer. Darauf folgten handgeformte Tonziegel, Fabriktonziegel, Zementziegel, Eternitplatten oder Blechfolien. Flachdächer werden mit Kunststofffolien und Kies abgedeckt, immer öfters mit Grünbepflanzung ergänzt. Heute werden Sonnenkollektoren für die Wärmeerzeugung und Solarpanels für die Solarstromgewinnung in die Dächer integriert. 

Jetzt kommt die vieldiskutierte Gretchenfrage: Was ist schöner, funktioneller, zeitgemässer oder umweltfreundlicher? Der Ausstieg aus der Atomenergie ist beschlossen, Windräder nur teilweise einsetzbar. Neben der Wasserkraft liegt die Zukunft in der breiten Nutzung der Sonnenenergie.

Das nördlichere Deutschland zeigt uns das mustergültig vor. In Bayern werden bereits 6 Prozent des Strombedarfes mit der Sonne produziert, in der Schweiz sind es nur 0,15 Prozent. Fensterscheiben und Balkongeländer aus Glas spiegeln das Sonnenlicht viel stärker als die Solarelemente mit ihrer diffusen Oberfläche. In der Forschung und Entwicklung der Solarenergie ist die Schweiz international an der Front. Doch im praktischen Einsatz sind wir unseren Nachbarn zehn Jahre hinterher. Statt in der herkömmlichen Museumsarchitektur zu verstauben, sollten wir uns dem neuesten Stand der Gebäudearchitektur konsequent öffnen und die Herausforderungen der solaren Architekturzukunft freudig anpacken. Fortschrittliche Bauherren, Behörden, Hochschulen und Architekten sollten dafür Anreize erhalten statt Bremsklötze. 
Leserbrief von Regula Baggenstos, Herrliberg in der Neuen Zürcher Zeitung vo 14. März 2012