Nicht einmal für die Katz': Leere hell erleuchtete Strasse um zwei Uhr früh. |
In den meisten Gemeinden werden die Strassenlaternen ab 1 Uhr ausgeschaltet oder wenigstens gedimmt. Früher als 23 Uhr ist die Abschaltung der Beleuchtung, zumindest der Kantonsstrassen, gar nicht erlaubt.
In der Stadt Winterthur gehen die Lichter auch um 1 Uhr (oder um 2 Uhr in den Nächten auf Samstag und Sonntag) nicht ganz aus. Die grossen Achsen wie die Technikumstrasse werden reduziert beleuchtet, auf den Quartierstrassen wird eine von zwei oder drei Laternen abgestellt. Auf zwei Wegen findet ein Test mit Beleuchtungen statt, die mit Bewegungsmeldern ausgestattet sind. Diese leuchten nur dann voll, wenn sich jemand auf dem Weg aufhält, sonst ist die Leuchtstärke stark reduziert.
Männedorf hat vor einigen Jahren die Nacht zum Tag erklärt und leuchtet alle Strassen und Wege wie die Grosstadt Zürich die ganze Nacht durch mit voller Stärke aus. Immerhin: An der Reutenerstrasse wird eine neue Beleuchtung getestet, welche in zwei Schritten das Licht reduziert, einmal um acht und dann um elf Uhr (abends).
Lichterlöschen könnte man in den meisten Gemeinden problemlos früher. Zum Beispiel eine Viertelstunde nach Ankunft des letzten Zuges (In Bachs kommt das letzte Postauto um 20 Uhr an.). Das würde viel Geld sparen und die Lichtverschmutzung reduzieren.
Lichterlöschen könnte man in den meisten Gemeinden problemlos früher. Zum Beispiel eine Viertelstunde nach Ankunft des letzten Zuges (In Bachs kommt das letzte Postauto um 20 Uhr an.). Das würde viel Geld sparen und die Lichtverschmutzung reduzieren.
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