Wenn ein Produkt attraktiv ist und sich rechnet, kommt der Durchbruch von allein – falls die Rahmenbedingungen stimmen. In erster Linie müssen die Rahmenbedingungen einfach sein. Das fängt an bei den Baugesuchen (was muss eingereicht werden?), geht über die Gebühren (z.B. Bewiiligungs-, Konzessions- oder heute bei Einspeisern doppelt verrechneter Netzgebühr) bis zu möglichen Subventionen, Vergütungen und Steuern.
Folgendes kristallierte sich in den drei Gruppendiskussionen heraus:
Die Gemeinde soll und muss Vorbild sein, insbesondere bei ihrem eigenen Liegenschaftenbestand. Als Vorbild kann die Gemeinde zeigen, was heute schon alles möglich ist und viele privaten Besitzer animieren, da zumindest vom Aufwand her auch ein ideeller Ansatz bleibt. Selber an beliebigen Orten Anlagen zu erstellen sei jedoch nicht Aufgabe der Gemeinde.
Indem allen bestehenden Stromprodukten des EWM lokal produzierter erneuerbare Energie beigemischt würde, wäre die Frage der Abnahme gelöst. Finanziell wären die Auswirkungen auf den einzelnen Bezüger gering. Gerade auch wegen seiner Einfachheit waren manche Teilnehmer einem solchen Modell zugetan; ein Opponent warnte jedoch davor im Hinblick auf den liberalisierten Strommarkt.
Da die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung des Bundes (KEV) auf weit über 15 000 Anlagen angestiegen ist, bieten an verschiedenen Orten die Gemeinden einen höheren Preis bei der Rücknahme elektrischer Energie als «Übergangs-KEV», teilweise auch zeitlich befristet (Meilen: 3 Jahre). Ein solches Modell können sich die meisten Teilnehmer auch für Männedorf vorstellen.
Ein heikles Thema sind Subventionen oder Kostenbeteiligungen der öffentlichen Hand. Uetikon, Meilen, Baar, Wiler, St. Gallen oder auch Zürich bieten solche an. Immer für Photovoltaik, teilweise auch für Solarthermie. Die prozentualen, realtiven (pro kWp, pro m2) oder festen Beträge variieren beträchtlich. Während ein Hausbesitzer überzeugend darlegte, dies sei einfach einmalig und unbürokratischer als z.T. jahrelange Vergütungen zuerst von der Gemeinde und später vom Bund, sind für fast alle «Subventionen» ein rotes Tuch.
Wenn es nach den Teilnehmern der Diskussion geht ist für Männedorfs Photovoltaikanlagen ein kostendeckender Preis seitens des EWM denkbar. Indem es diesen erwirtschaftet, indem es den Strom an alle Haushalte liefert, war noch umstritten. Da keine Subventionen ausbezahlt werden sollten, bleiben für solarthermische Anlagen entweder steuerliche oder ideelle Förderung (wobei letzteres eigentlich keine Rahmenbedingung ist).
Einig waren sich alle, dass das Bewilligungsprozedere einfach und günstig sein muss.
Moderation: Etienne Ruedin
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