Licht in der Nacht ist ein heikles und umstrittenes Thema. Seit Ende 2013 ist die Lage zumindest rechtlich gesehen etwas klarer. Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid nämlich festgehalten, dass im Zeitalter von Bewegungsmeldern und Minuterien Aussenbeleuchtungen auf Privatgrund nach 22 Uhr abgelöscht werden müssen.
Die Neue Zürcher Zeitung hat in einem beleuchtenden Artikel den Unterschied zwischen Bagatellfällen und den nicht mehr zu allen Nachtzeiten gestatteten Aussenbeleuchtungen erläutert. Uns interessiert dies weniger wegen dem Nachbarschaftsstreit, als vielmehr wegen dem reduzierten Stromverbrauch.
Übrigens: Was in der NZZ als Bagatellfall abgetan wird, ein Strassenbeleuchtung, die ins Schlafzimmer leuchtet, kann in Männedorf einfacher auf informellem Weg gelöst werden: Sprechen Sie mit dem EW. "Ihre" Lampe wäre nicht die erste im Dorf, die auf der strassenabgewandten Seite abgedeckt wäre.