Mittwoch, 26. November 2014

Schwyz wird nicht Vorreiter

Lichtverschmutzung in der Schweiz
Die Lichtverschmutzung ist in aller Munde. Und sie ist ein Problem. Die Tendenz, rund um die Uhr Fassaden anzustrahlen, Schaufenster zu beleuchten und Leuchtreklamen angeschaltet zu lassen, kann gravierende Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die zunehmende Lichtverschmutzung stört Zugvögel bei ihrer Reise, raubt den Menschen den Schlaf und beeinträchtigt das Pflanzenwachstum.

Ende 2013 wollte das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz eine bestehende Empfehlung in eine verbindliche Verfügung umgewandeln: Bis spätestens um zehn Uhr abends müssen alle Leuchtreklamen im Kanton ausgeschaltet werden. Die Forderung stiess bei Gemeinden und Gewerbe allerdings auf massiven Widerstand – und sie protestierten beim Kanton. Es mache ja wohl «wenig Sinn», wenn Restaurants oder Bars ihre Leuchtreklamen noch während der Betriebszeit löschen müssten, lautete eine der Klagen. Zudem brauche es für ein belebtes Dorfzentrum ein gewisses Mass an Leuchtreklamen. Die geplante Massnahme stiess auf massiven Widerstand. Es wurde auf sie verzichtet.

Das Argument mit den Öffnungszeiten ist richtig, aber nur für diejenigen Geschäfte, die länger offen haben. Als Anwohner eines rund um die Uhr be- und erleuchteten halbleeren Einkaufszentrums, weiss ich sehr wohl, wie gross die Passantenfrequenzen abends nach zehn sind. Sieben Stunden Licht für sieben versprengte Passanten - und dann noch die Hälfte der Leuchtreklamen so hoch oben, dass sie nur von Leuten mit Nackenstarre oder den Nachbarn aus dem Fenster im oberen Stock gesehen werden können - das hat weder mit Belebung noch mit Sicherheit zu tun, sondern schlichtwegs nur mit Verschwendung.


Vernünftiger als eine umstrittenes Gesetz und auch viel liberaler wäre ein Konsens über eine Selbstbeschränkung, die je nach Ort im Detail auch anders aussehen kann. Sehr hohe Aufmerksamkeit erreicht man übrigens mit dunklen Schaufenstern, in denen durch einen Bewegungsmelder ausgelöst ein kurzes Beleuchtungsprogramm ausgelöst wird.

Dienstag, 11. November 2014

Früher Lichter löschen?

Nicht einmal für die Katz':
Leere hell erleuchtete Strasse um zwei Uhr früh.
Nirgends im Kanton Zürich gehen die Lichte so früh aus, als auf den Strassen von Bachs. Seit Anfang letzten Monats ist in Bachs um 23 Uhr statt um 1 Uhr Lichterlöschen. Die Gemeinde spart somit fast 30 Prozent der Gesamtkosten für die Strassenbeleuchtung: 1400 von 5100 Franken.
In den meisten Gemeinden werden die Strassenlaternen ab 1 Uhr ausgeschaltet oder wenigstens gedimmt. Früher als 23 Uhr ist die Abschaltung der Beleuchtung, zumindest der Kantonsstrassen, gar nicht erlaubt.
In der Stadt Winterthur gehen die Lichter auch um 1 Uhr (oder um 2 Uhr in den Nächten auf Samstag und Sonntag) nicht ganz aus. Die grossen Achsen wie die Technikumstrasse werden reduziert beleuchtet, auf den Quartierstrassen wird eine von zwei oder drei Laternen abgestellt. Auf zwei Wegen findet ein Test mit Beleuchtungen statt, die mit Bewegungsmeldern ausgestattet sind. Diese leuchten nur dann voll, wenn sich jemand auf dem Weg aufhält, sonst ist die Leuchtstärke stark reduziert.
Männedorf hat vor einigen Jahren die Nacht zum Tag erklärt und leuchtet alle Strassen und Wege wie die Grosstadt Zürich die ganze Nacht durch mit voller Stärke aus. Immerhin: An der Reutenerstrasse wird eine neue Beleuchtung getestet, welche in zwei Schritten das Licht reduziert, einmal um acht und dann um elf Uhr (abends).

Lichterlöschen könnte man in den meisten Gemeinden problemlos früher. Zum Beispiel eine Viertelstunde nach Ankunft des letzten Zuges (In Bachs kommt das letzte Postauto um 20 Uhr an.). Das würde viel Geld sparen und die Lichtverschmutzung reduzieren.