Lichtverschmutzung in der Schweiz |
Ende 2013 wollte das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz eine bestehende Empfehlung in eine verbindliche Verfügung umgewandeln: Bis spätestens um zehn Uhr abends müssen alle Leuchtreklamen im Kanton ausgeschaltet werden. Die Forderung stiess bei Gemeinden und Gewerbe allerdings auf massiven Widerstand – und sie protestierten beim Kanton. Es mache ja wohl «wenig Sinn», wenn Restaurants oder Bars ihre Leuchtreklamen noch während der Betriebszeit löschen müssten, lautete eine der Klagen. Zudem brauche es für ein belebtes Dorfzentrum ein gewisses Mass an Leuchtreklamen. Die geplante Massnahme stiess auf massiven Widerstand. Es wurde auf sie verzichtet.
Das Argument mit den Öffnungszeiten ist richtig, aber nur für diejenigen Geschäfte, die länger offen haben. Als Anwohner eines rund um die Uhr be- und erleuchteten halbleeren Einkaufszentrums, weiss ich sehr wohl, wie gross die Passantenfrequenzen abends nach zehn sind. Sieben Stunden Licht für sieben versprengte Passanten - und dann noch die Hälfte der Leuchtreklamen so hoch oben, dass sie nur von Leuten mit Nackenstarre oder den Nachbarn aus dem Fenster im oberen Stock gesehen werden können - das hat weder mit Belebung noch mit Sicherheit zu tun, sondern schlichtwegs nur mit Verschwendung.
Vernünftiger als eine umstrittenes Gesetz und auch viel liberaler wäre ein Konsens über eine Selbstbeschränkung, die je nach Ort im Detail auch anders aussehen kann. Sehr hohe Aufmerksamkeit erreicht man übrigens mit dunklen Schaufenstern, in denen durch einen Bewegungsmelder ausgelöst ein kurzes Beleuchtungsprogramm ausgelöst wird.